
- Inhaltsverzeichnis
- Was sind Videorechte und wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen?
- YouTube-Videos einbetten: Was darfst du, was nicht?
- Wo lauern rechtliche Fallstricke bei der Nutzung von Videos der Videoplattform IStock?
- Rechte am eigenen Bild - so produzierst du Mitarbeiter-Videos datenschutzkonform
- Grundregeln: So verwendest du Videos rechtskonform in deiner PowerPoint-Präsentation
- Unwissenheit schützt vor Straft nicht: Was musst du beachten?
- Expertentipps: Die häufigsten rechtlichen Fragen über das Verwenden von YouTube-Videos
Videos stehen bei deinem Publikum hoch im Kurs. Deshalb setzt du neben Image- oder Produktvideos, auch Videos aus Plattformen, wie YouTube, Vimeo oder IStock, in deinen Präsentationen ein. Damit lieferst du deinen Zuschauern auf besondere Weise mehrwertige Informationen und visualisierst gekonnt Details. Oft herrscht bei dir, als PowerPoint-Anwender, beim Verwenden von eigenen oder fremden Videos Unsicherheit in Bezug auf die rechtliche Seite im Zusammenhang mit Nutzungsrechten, Urheberschaft & Co. Du weißt, Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen können teuer werden. Diese Unsicherheiten räumen wir gemeinsam aus. Wir erklären dir in diesem Beitrag, wie du rechtliche Konsequenzen vermeidest, indem du wichtige Grundregeln einhältst. Du erhältst von uns wertvolle Antworten auf die wichtigsten Fragen:
- Wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen bei der Nutzung von eigenen und fremden Videos?
- Was musst du beachten, um Videos-Dateien gesetzes- und datenschutzkonform in deiner Präsentation zu verwenden?
- Und noch viel wichtiger: Wie kannst du Strafen und Abmahnungen vermeiden?
Mit diesem Wissen befindest du dich auf der rechtssicheren Seite und begeisterst dein Publikum mit einer einzigartigen Präsentation.
Was sind Videorechte und wo lauern rechtliche Fallstricke und Abmahnungen?

Für deine PowerPoint-Präsentation benötigst du ein ansprechendes und aussagekräftiges Video? Was liegt da näher, als das unerschöpfliche, scheinbar kostenlose Angebot an Videos auf Videoplattformen oder Streamingdiensten für deine Präsentation zu nutzen. Hast du die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Verwendung bedacht? Denn für das Herunterladen, Bearbeiten und Veröffentlichen der meisten Videos gibt es Nutzungsbedingungen.
Verstößt du gegen die Nutzungsbedingungen,
- droht dir neben einer Strafe eine Nutzungsuntersagung inklusive Rückruf und Vernichtung deines Präsentationsmaterials,
- Schadenersatzzahlungen sowie
- ein nicht zu unterschätzender Imageschaden.
Besser ist es, wenn du dich beim Verwenden von Videos an das Urheberrecht, Nutzungsrecht und die Datenschutzverordnung hältst.
Welche Bedeutung hat das Urheber- und Persönlichkeitsrecht beim Downloaden eines Videos von einer Videoplattform?
Du willst ein fremdes Video – aus YouTube oder Vimeo - downloaden und vor deinem Publikum öffentlich präsentieren? Von dieser Vorgehensweise raten wir dir dringend ab! Videos sind urheberrechtlich geschützt! Neben dem Urheberrecht spielen auch Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle. In folgendem Abschnitt erklären wir dir auf einfache Art und Weise, worauf du beim Verwenden von fremden Videos achten musst.
Einfach erklärt: Ein Video gilt als geistige Leistung. Diese wird durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, du darfst das Video verwenden, wenn es dir der Urheber explizit in schriftlicher Form erlaubt.
Ohne diese Nutzungsbewilligung des Rechteinhabers am Video stellt
- das Downloaden,
- das Bearbeiten und
- das Veröffentlichen des Videos
in deiner Präsentation einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.
Bei Videorechten unterscheidet das Gesetz zwischen:
- den eigentlichen Urheberrechten, wie dem Recht des Produzenten zu entscheiden, was mit dem Video passiert,
- dem Recht auf Namensnennung, um die Urheberschaft des Produzenten über eine Urheberrechtsbezeichnung am Video zu bestätigen,
- den Nutzungsrechten, beispielsweise wie dem Recht zum Veröffentlichen des Videos, und
- und dem Recht zum Bearbeiten und Verwerten des Videos.
Lizenzen werden vom Urheber für einen konkreten Zweck der Verwendung des Videos erteilt. Welche Video-Lizenzarten es gibt und was du bei der Auswahl der Lizenz beachten musst, erklären wir dir im folgenden Abschnitt.
Was ist eine Lizenz und welche ist die Geeignetste für dein Video?
Für besondere Informationen deiner Präsentation möchtest du gerne mit einem Video arbeiten. Doch nicht jedes Video darfst du einfach verwenden! Der freie Zugang zu Videos im Internet täuscht oft darüber hinweg, dass Videos in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Das rechtmäßige Verwenden des Videos setzt den Erwerb von Nutzungsrechten in Form einer Lizenz des Rechteinhabers voraus. Passt auf, ob die Dateien für private oder für kommerzielle Nutzung bereitgestellt werden! Achte darauf, ob du den Namen des Produzenten gut sichtbar nennen musst! Wir bringen Licht in den Lizenzen-Dschungel. In folgendem Abschnitt fassen wir dir alles Wissenswerte rund um Lizenzen zusammen.
Einfach erklärt: Das Nutzungsrecht an einem Video benötigst du, um es in deiner Präsentation zu verwenden und deinem Publikum zeigen zu dürfen. So weit, so gut. Es gibt jedoch viele verschiedene Arten von Lizenzen. Achte darauf, welche die richtige Lizenz für dich ist! Es gibt Lizenzarten von lizenzfreien Videos, mit denen du viel machen kannst oder die dir nur eine Nutzung im bestimmten Rahmen erlauben.
Überlege dir im Vorhinein, zu welchem Zweck du das Video einsetzen möchtest und entscheide dich für die passende Lizenz:
Creative Commons
Lizensiert der Urheber seinen Inhalt mit einer Creative Commons-Lizenz, räumt er dir unterschiedliche Nutzungsrechte ein. Diese kannst du wie ein Baukastensystem kombinieren:
- Bei einer Namensnennung, mit „by“ abgekürzt, ist eine gut sichtbare Namensnennung des Urhebers verpflichtend und in einigen Fällen ein Link vorgeschrieben.
- Bei „No Derivatives“ abgekürzt „nd“, darfst du das Video nur verwenden, ohne dieses zu bearbeiten.
- Bei „Non-Commercial“ Inhalten, kurz „nc“, erlaubt dir der Urheber das Video ausschließlich für private und nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen.
- Bei einer „Share alike“-Lizenz, mit „sa“ abgekürzt, darfst du bestimmte Inhalte verändern, sie aber nur unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
Public Domain
Stellt der Urheber seinen Inhalt frei zur Verfügung, sind es sogenannte Public Domain Werke (kurz "PD"). Public Domain bedeutet übersetzt „gemeinfrei“.
Macht der Urheber keine Angabe über die Verwendung, bedeutet das noch lange nicht, dass der Inhalt frei verwendbar ist.
Urheberrecht mit Ablaufdatum
Es endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach sind die Werke in den meisten Ländern frei nutzbar.
Hast du schon mit dem Gedanken gespielt, ein YouTube-Video in deine Präsentation einzubetten? Was „ Einbetten“ aus rechtlicher Sicht bedeutet und wann es verboten ist, erklären wir dir in folgendem Abschnitt.
YouTube-Videos einbetten: Was darfst du, was nicht?

YouTube ist mit über einer Milliarde User der unangefochtene Spitzenreiter unter den Videoportalen. Von Prank- über Lern- bis hin zu Musikvideos – auf YouTube wirst du zu jedem Thema fündig. Mühelos steht dir das gewünschte Video mit wenigen Klicks zum Downloaden oder „Einbetten“ per automatisch generiertem HTML-Code in deine Präsentation zur Verfügung. Was „ Einbetten“ aus rechtlicher Sicht bedeutet und wann es verboten ist, erfährst du in folgendem Absatz.
Einfach erklärt: Beim „Einbetten“ (Englisch: embedded), lädst du ein YouTube-Video nicht herunter. Du kopierst es nicht und verwendest es nicht weiter. Es handelt sich daher nicht um eine Vervielfältigung. „Einbetten“ bedeutet, das Video befindet sich weiterhin auf der Ursprungsseite des Videoportales. Es wird von dort aus gestreamt. Rechtlich gesehen wird ein eingebettetes Video damit so bewertet wie eine Verlinkung und greift daher nicht in die Urheberrechte ein. Lädt ein Urheber ein Video auf YouTube hoch, erklärt er sich automatisch damit einverstanden, dass du es in deine Präsentation einbetten darfst.
Beachte: Wann darfst du ein Video nicht einbinden? Anders verhält es sich, wenn ein Video ohne Zustimmung des Urhebers auf YouTube veröffentlicht wurde. Bettest du illegal hochgeladene Videos in deine Präsentation ein, verletzt du das Urheberrecht.
Sorgfaltspflicht für eingebettete Inhalte
Illegale Inhalten können zu Problemen führen. Enthält das Video eindeutig rechtswidrige Handlungen oder Inhalte, kann das Einbetten in deine Präsentation Haftungsrisiken nach sich ziehen. Sieh dir daher das Video vor dem Einbetten aufmerksam an.
Du möchtest YouTube-Videos aus deinem firmeneigenen YouTube-Kanal verwenden, um deine Präsentation mit detaillierten Informationen aufzuwerten. Jedoch sind die Videos zu lang und würden durch die Fülle an Informationen dein Publikum überfordern. Wie du mithilfe eines einfachen Einbettungscodes kurze Abschnitte deines YouTube-Videos in PowerPoint anzeigst, erfährst du in unserem Artikel: Wie du dein Video in PowerPoint gezielt startest
Hast du dir schon über die rechtliche Zulässigkeit von scheinbar kostenlos verfügbaren Videos aus Videodatenbanken, wie IStock, Gedanken gemacht? Im folgenden Abschnitt klären wir dich über rechtliche Fallstricke auf.
Wo lauern rechtliche Fallstricke bei der Nutzung von Videos der Videoplattform IStock?
Oft stellt sich die Variante, Nutzungsrechte für ein Animationsvideo zu erwerben, anstatt es selbst zu produzieren, als die günstigere heraus. In folgendem Absatz stellen wir dir IStock vor, eine Plattformen, die kostengünstige Lizenzen anbietet. Worauf du bei der Lizenzierung besonderes Augenmerk legen solltest, erfährst du in folgendem Abschnitt.
Einfach erklärt: "Kostenlos" oder "lizenzfrei" heißt nicht, dass du ein Video einfach übernehmen und veröffentlichen darfst. Du musst auch hier einen Nutzungsvertrag über die Videos schließen. Darin wird die Art der Nutzung lizenzfreier Videos dann oft beschränkt, z. B. auf die ausschließliche Nutzung für private Zwecke.
Du solltest die Lizenzbedingungen unbedingt vor dem Verwenden eines Videos genau lesen. Sie regeln einige entscheidende Punkte:
IStock

- IStock bietet dir neben Bildern eine große Auswahl an exklusiven, lizenzfreien Videos und Animationen.
- Die Videoplattform ist kein kostenloser Anbieter. Sie bietet qualitativ hochwertiges Videomaterial in einem günstigen Preissegment an.
- Bei einem normalen Kauf erhältst du eine Standardlizenz. Mit dieser kannst du das Video für persönliche, geschäftliche und kommerzielle Zwecke, beispielsweise in deiner Präsentation, nutzen.
- Lizenzen für ein Video erwirbst du auf diesem Portal mit Credits.
- Achte jedoch darauf, den Hinweis über den Urheber deutlich sichtbar angeben. Dieser Hinweis ist wie folgt auszugestalten: „© Agenturname / Name des Fotografen – stock.adobe.com“
Wir raten dir, den Hinweis direkt am Video zu positionieren oder ihn im Impressum zu veröffentlichen.
Hast du dir schon einmal überlegt, ob selbst gedrehte Mitarbeiter-Videos datenschutzkonform sind? Im nächsten Abschnitt erklären wir dir die Rechtslage.
Rechte am eigenen Bild - so produzierst du Mitarbeiter-Videos datenschutzkonform

Für ein Imagevideo deines Unternehmens möchtest du Mitarbeiter deines Unternehmens vorstellen. Die Umsetzung kling einfach, oder nicht? Bedenke jedoch, auch hier können dir bei nicht datenschutzkonformer Verwendung von Videos empfindliche Strafen drohen. Wie du diese einfach umgehst, erklären wir dir im nächsten Abschnitt.
Einfach erklärt: Grundsätzlich hat jeder Mensch das uneingeschränkte Recht, dass du ihn fragst, bevor du ein Video von ihm veröffentlichst. Drehst du ein Video und veröffentlichst es in deiner Präsentation, musst du abgebildete Personen, um Erlaubnis fragen. Das Video zu drehen, ist rechtlich betrachtet kein Problem. Ebenfalls unproblematisch ist es, das Video im privaten Kreis anzusehen. Das Recht am eigenen Bild greift erst ein, sobald du das Video außerhalb des privaten Umfelds zeigst.
Zustimmung einholen: Einwilligungen für Videoveröffentlichungen müssen nicht unbedingt schriftlich abgegeben werden. Es reicht eine mündliche Zusage oder sogar eine implizite Einwilligung.
Generell empfehlen wir dir: Erstelle und veröffentliche Videos von Personen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Abgebildeten, und zwar in schriftlicher Form.
Hast du dich schon gefragt, wie du Videos in deiner PowerPoint-Präsentation vor unbefugter Vervielfältigung schützen kannst? In folgendem Artikel: Was ist das Copyright und welchen besonderen Schutz bietet es den Inhalten deiner Präsentation?, geben wir dir wertvolle Hinweise dazu.
Grundregeln: So verwendest du Videos rechtskonform in deiner PowerPoint-Präsentation

Videos sind allgegenwärtig und aus unserer digitalen Welt nicht mehr wegzudenken. Vergiss jedoch nicht: Beinahe jedes Video ist rechtlich geschützt und "lizenzfrei" bedeutet nicht "rechtefrei"! Welche Grundregeln du beim Verwenden und Veröffentlichen von Videos beachten musst, haben wir dir folgend noch einmal explizit aufgeführt.
- Überlege dir stets im Vorhinein, zu welchem Zweck du das Video einsetzen möchtest und entscheide dich für die passende Lizenz.
- Verwende „embedded“ Videos. Das Einbetten greift nicht in die Urheberrechte ein.
- Um illegale Inhalte im Video auszuschließen, sieh dir vor dem Einbetten das Video aufmerksam an.
- Benutze Videos, die du heruntergeladen hast, stets nur mit schriftlicher Erlaubnis des Urhebers.
- Kopiere Videos nicht einfach aus dem Internet und veröffentliche diese nicht vor deinem Publikum.
- Verwende Videos nur aus seriösen Videodatenbanken.
- Achte stets auf die richtigen Nutzungsrechte: Hast du die Videorechte nur privat erworben, darfst du das Video nicht kommerziell nutzen.
- "Lizenzfrei" bedeutet nicht "rechtefrei": Auch bei lizenzfreien Videos kann der Produzent bestimmte Regeln für die Benutzung seiner Videos festlegen.
- Beachte stets die Regeln der Namensnennung des Produzenten als Urheber.
- Ist die Urheberrechtsbezeichnung neben dem Video nicht in der Lizenz speziell geregelt, führe ihn am Ende deiner Präsentation in einer Quellenübersicht auf.
- Schütze Inhalte deiner Präsentation durch einen Copyright-Verweis, um Missbrauch zu verhindern.
Unwissenheit schützt vor Straft nicht: Was musst du beachten?
Urheberrechts- und Datenschutzverletzungen können teuer werden. Verwendest du Videos nicht gesetzeskonform, riskierst du eine Nutzungsuntersagung inklusive Rückruf und Vernichtung deines Präsentationsmaterials, Schadenersatzzahlungen sowie einen nicht zu unterschätzenden Imageschaden. Aus diesem Grund vermittelten wir dir in diesem Artikel ausführliches Wissen, wie du Strafen in Bezug auf Nutzungsrechte, Urheberschaft & Co vermeidest, indem du einige wichtige Grundregeln einhältst. So präsentierst du nicht nur mit hochwertigem Videos, sondern bewegst dich mit deiner Präsentation stets auf der sicheren Seite. Dieser Artikel dient dir als praktischer Leitfaden. Solltest du spezifische Anfragen zu den Themen Urheberrecht, Nutzungsrecht, der Datenschutzverordnung und Abmahnungen haben, ziehe einen Juristen zur Klärung bei.
Erfahre in einem anderen Beitrag, wie du in 7 Schritten Kurzvideos für soziale Medien erstellst.
Expertentipps: Die häufigsten rechtlichen Fragen über das Verwenden von YouTube-Videos

YouTube ist weltweit die größte und beliebteste Videoplattform: Jeden Tag werden mehrere Hundert Millionen Stunden an Videos abgespielt und Milliarden Aufrufe generiert. YouTube ist perfekt, um aktuelle Musikvideos, Tutorials und Unterhaltung aller Art anzusehen. Du fragst dich allerdings: was ist erlaubt – was nicht? Wir klären anhand von praxisorientierten Beispielen die häufigsten rechtlichen Fragen zu YouTube, in folgendem Abschnitt.
Frage eins: Darf ich YouTube-Videos herunterladen und in meiner Präsentation verwenden?
Antwort: Prinzipiell ja, solange du zwei Voraussetzungen erfüllst:
- Das Vorlagestück ist legal. Das bedeuted das Video wurde vom Urheber rechtmäßig veröffentlicht und verbreitet.
- Das heruntergeladene Video dient ausschließlich dem Privatgebrauch.
Alles darüber hinaus, d.h.
- das Verbreiten,
- das Vervielfältigen oder
- das öffentliche Zurverfügungstellen,
stellen eine Verletzung der Urheberrechte dar und ist daher nicht erlaubt.
Frage zwei: Darf ich YouTube-Videos oder -Playlists bei meiner Präsentation als Hintergrundmusik laufen lassen?
Antwort: Die Antwort auf diese Frage hängt in erster Linie davon ab, ob du die Videos im privaten oder im öffentlichen Bereich vorführst:
- Als Vorführung im privaten Bereich gilt beispielsweise, wenn du das Video vor Freunden oder Familienmitgliedern abspielst. Das verletzt keine Urheberrechte.
- Bei einer Aufführung im Rahmen einer Präsentation hingegen fällt das Vorführen in den öffentlichen Bereich und stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Musikstücke kannst du auf YouTube gratis ansehen. Möchtest du jedoch die Musik öffentlich im Rahmen einer Präsentation verwenden, ist im Vorfeld eine Klärung mit der GEMA erforderlich.
Frage drei: Darf ich selbstgemachte Videos auf YouTube stellen?
Antwort: Solange du der Urheber der Videos bist und keine Rechte Dritter verletzt. Dann ist das Hochladen deines Videos auf YouTube kein Problem.
Welche Rechte Dritter musst du beachten?
- Das Recht am eigenen Bild: Filmst du ungefragt fremde Personen und veröffentlichst diese Aufnahmen ohne deren Zustimmung, verletzt du die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten.
Ausgenommen sind Aufnahmen im öffentlichen Raum oder wenn es sich um Personen im Hintergrund einer Sehenswürdigkeit handelt, die du filmst.
- Verwertungsrechte von Werken: Diese Bezeichnung enthält nur die Information, wer ein Werk wo und wie oft zeigen, abspielen, veröffentlichen oder vervielfältigen darf.
Frage vier: Was passiert, wenn ich Urheberrechte auf YouTube verletzt habe?
Antwort: Verwendest du ein Video, ohne die Zustimmung des Urhebers einzuholen oder ohne die entsprechenden Verwertungsrechte zu besitzen, begehst du eine Urheberrechtsverletzung. In diesem Fall kann dir der Urheber eine schriftliche Abmahnung per Post schicken. Darin wirst du dazu aufgefordert, das Video innerhalb einer bestimmten Frist aus deiner Präsentation zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Im schlimmsten Fall droht dir ein Schadensersatz und die Übernahme der Anwaltskosten.
Frage fünf: Sind Videos und Videoausschnitte auf YouTube durch das Urheberrecht geschützt?
Antwort:Das Urheberrecht schützt ein Video auf YouTube, wenn eine schöpferische und kreative Leistung vorliegt. Auch Filmausschnitte fallen unter das Urheberrecht beim Film und sind somit geschützt. Du darfst den Filmausschnitt nicht bearbeiten und bist verpflichted ihn mit einer Quellenangabe zu versehen.
Du möchtest in deiner Präsentation ein Video abspielen. Das gesamte Video zu zeigen, sprengt den zeitlichen Rahmen deiner Präsentation und überfordert dein Publikum anhand der Fülle von Informationen. So hast du dich entschieden, gezielt nur Abschnitte deines Videos zu zeigen. Wie kannst du dein Vorhaben in der Praxis umsetzen? In unserem Artikel: Wie du dein Video in PowerPoint gezielt startest, erfährst du, wie du auf einfache Weise dein Vorhaben in die Tat umsetzt.
Frage sechs: Darf ich Screenshots von einem fremden YouTube-Video in meiner PowerPoint-Präsentation anzeigen?
Antwort: Es kommt auf die Lizenz an, mit der das Video eingestellt ist.
- Klicke unten in der Videobeschreibung auf „Mehr anzeigen“. Es wird dir die Lizenz angezeigt. Steht dort "Creative Commons (Namensnennung)", so darfst du das Video, oder Teile des Videos sowie Screenshots auf deiner Seite einfach einbinden.
- Beachte: Du musst aber die Quelle und den Urheber nennen.
- Ist es jedoch die "Standard-YouTube-Lizenz", so darfst du das Video nicht einfach einbinden. Du musst den Urheber explizit schriftlich um Erlaubnis fragen.
>> Erfahre in diesem Beitrag, was die neuen Archiv-Videos von PowerPoint zu bieten haben.